Garantiebestimmungen
Für diese Garantiebestimmungen gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von MYLAPS. Diese Bedingungen können unter test.mylaps.info/de/termsconditions eingesehen werden. Dieses Dokument enthält die primären Garantiebestimmungen und die Garantiezeiten für MYLAPS Produkte.
1. Allgemeine Garantie- und Versicherungsbedingungen
Innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung eines Funktionsmangels des Gerätes muss der Mangel schriftlich an MYLAPS gemeldet werden. Der Käufer ist für den Versand des Geräts an die MYLAPS-Niederlassung, bei der das Gerät gekauft wurde, verantwortlich.MYLAPS wird das Gerät nach Erhalt untersuchen. Wenn MYLAPS einen Defekt an dem Gerät feststellt, wird MYLAPS diesen Defekt nach Möglichkeit beheben. Wenn die Garantiezeit des Geräts abgelaufen ist, setzt sich MYLAPS mit dem Käufer in Verbindung, um die Alternativen für die Reparatur oder den Austausch zu besprechen. Wenn kein Fehler in der Funktion des Geräts festgestellt wird, setzt sich MYLAPS mit dem Käufer in Verbindung, um die angebliche Fehlfunktion zu besprechen. Wenn das Gerät an den Käufer zurückgeschickt werden muss, geschieht dies auf Kosten des Käufers.Wenn das Gerät visuell beschädigt ist, gilt die Garantie nicht, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt. Wenn die Funktionsstörung des Geräts durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Rücksichtslosigkeit verursacht wurde, entfällt die Garantie. Das Gerät muss immer in Übereinstimmung mit den Regeln im Handbuch verwendet werden. Die Firmware auf Decodern, Systemen oder Servern muss auf die neueste Version aktualisiert werden. Für andere und zusätzliche Gewährleistungsregelungen verweist MYLAPS auf die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Gewährleistung und Versicherung TR2/X2/FLEX Transponder & X2 Racelink
MYLAPS garantiert die Funktionsfähigkeit des Transponders (sowohl Motorisierte (TR2, X2 & FLEX) Transponder als auch ProChip Flex Transponder) ohne zeitliche Begrenzung unter den folgenden Bedingungen.
- Der Käufer hat ein aktives Abonnement;
- Die Abonnementdauer des Transponders oder Racelink wurde nicht länger als drei Monate unterbrochen;
- Der Käufer verlängert sein Abonnement um mindestens ein weiteres Jahr;
- Sachschäden sind im Rahmen des Versicherungsprogramms erlaubt; zum Beispiel durch Feuer oder Schäden, die während des normalen Gebrauchs entstehen;
- Diebstahl und Verlust sind ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen;
- Der Transponder oder Racelink wird gemäß den Regeln im Handbuch verwendet;
- Der Schaden am Transponder oder Racelink wird nicht durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Rücksichtslosigkeit verursacht;
- Diese Versicherung kann einmal alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
3. Gewährleistungsfristen
a. Motorisierte Sportprodukte
- Transponder, Classic – 2 Jahre
- Transponder, TR2, X2, FLEX – Unbegrenzte Garantie unter den oben genannten Bedingungen
- RaceLink – Unbegrenzte Garantie unter den oben genannten Bedingungen
- Decoder/Systeme/Server – 2 Jahre
- Loops & Kabel – 2 Jahre (ausgenommen normale Abnutzung)
- Zubehör – 2 Jahre
- LED-Produkte – 2 Jahre
- wenn die Gesamtzahl der zerbrochenen Pixel 5 übersteigt, oder
- wenn mehr als 1 gebrochenes Pixel in einem Radius von 10 cm vorhanden ist
- Startlichter – 2 Jahre
- Grubenlampen – 2 Jahre
- Fernbedienungen – 2 Jahre
b. Active Sports Produkte
- ProChip Transponder, Classic – 2 Jahre
- ProChip Transponder, Flex Unbegrenzte Garantie unter den oben genannten Bedingungen
- ChampionChip Transponder – 2 Jahre
- ChampionChip Decoder – 2 Jahre
- ChampionChip Matten – 2 Jahre
- BibTags keine Garantie
- BibTag Decoder – 2 Jahre
- BibTag Matten – 2 Jahre
c. Software und Dienstleistungen
Weder für Softwareprodukte noch für Dienstleistungen gilt eine Garantiezeit.